Liebe Gäste
wir heißen Sie herzlich willkommen in unserem Chalet und freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.
Damit Sie und auch zukünftige Gäste sich bei uns wohlfühlen können, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung einzuhalten.
Mit Ihrem Aufenthalt erklären Sie sich mit diesen Regeln einverstanden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Richtlinien
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag außerordentlich zu beenden sowie gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen oder einen Teil der Kaution einzubehalten.
Alle Gäste sowie deren Besucher sind verpflichtet, diese Hausordnung sowie weitere Anweisungen des Vermieters einzuhalten.
In den Wintermonaten besteht rund um das Chalet Rutsch- und Dachlawinengefahr. Das Betreten der Außenbereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Erziehungsberechtigte sind für die Aufsicht und Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich
Bei starkem Schneefall sind die Gäste für die Schneeräumung auf Balkonen, Terrassen und im Eingangsbereich verantwortlich. Dies dient der Sicherheit der Gäste sowie der Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz durch übermäßige Schneelast. Zwei Schneeschaufeln stehen im Skistall zur Verfügung.
Gäste sind angehalten, Wasser und Strom sparsam zu verwenden.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Witterungsbedingungen, Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen (z. B. Schnee, Lawinen, Stromausfälle).
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Unterkunft für Wartungsarbeiten oder im Notfall zu betreten, nach vorheriger Ankündigung, sofern möglich.
Internet (WLAN) wird als kostenloser Service bereitgestellt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Sicherheit der Internetverbindung. Die Gäste sind für ihre eigenen Online-Aktivitäten verantwortlich. Die Nutzung für illegale Aktivitäten (z. B. illegale Downloads/Filesharing) ist untersagt. Der Gast stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Alle Gäste sind verpflichtet, die gesetzlichen Meldeformulare (Gästeblatt) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und die Nächtigungs-Abgabe zu bezahlen.
Lärmbelästigung und Anwohner
Das Chalet ist aufgrund seiner Bauweise (z. B. Treppen) nicht kindersicher ausgestattet. Die Nutzung mit Kindern erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für die Sicherheit und Aufsicht ihrer Kinder, insbesondere auf Balkonen und im Bereich des Kamins.
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe. In diesem Zeitraum ist jeglicher Lärm zu vermeiden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste sowie auf Anwohner und umliegende Chalets.
Übermäßiger Lärm sowie Partys sind zu jeder Tages- und Nachtzeit untersagt. Verstöße können zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages, zur Aufforderung, die Unterkunft zu verlassen, sowie zu zusätzlichen Kosten (z. B. für Sonderreinigung) führen.
Gäste und deren Besucher haben sich gegenüber Anwohnern und Nachbarn respektvoll zu verhalten.
Besucher
Gäste dürfen keine dem Vermieter unbekannten Besucher empfangen.
Alle Gäste müssen vorab im Rahmen des Check-in-Prozesses beim Vermieter angemeldet werden.
Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen bereits bei der Buchung angekündigt und vom Vermieter ausdrücklich genehmigt werden. Hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
Der Hauptmieter ist dafür verantwortlich, dass die zulässige Personenzahl nicht überschritten wird und dass sich Besucher ebenfalls an diese Hausordnung halten.
Veranstaltungen
Jegliche Veranstaltungen oder Feiern– sowohl kommerzielle als auch private – sind in der Unterkunft und auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.
Parkmöglichkeiten
Gäste sind verpflichtet, geltende Parkvorschriften einzuhalten sowie Zufahrten, Fahrzeuge und Parkplätze der umliegenden Chalets freizuhalten.
Für diese Ferienwohnung steht während des Aufenthaltes ein Parkplatz unmittelbar vor der Unterkunft zur Verfügung. Dieser bietet Platz für zwei PKW normaler Größe.
Müllentsorgung und Recycling
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll vorschriftsgemäß am vorgesehenen Müllplatz und trennen Sie Ihren Abfall entsprechend.
Müll darf nicht in der Unterkunft oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden.
Sicherheit
Jeder Gast ist dafür verantwortlich, beim Verlassen des Chalets sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind. Dies dient der Sicherheit sowie der Vermeidung von Regen-, Wasser- oder Diebstahlschäden und unnötigen Heizkosten. Entstehen Schäden durch fahrlässiges Verhalten, ist der Vermieter berechtigt, diese dem Gast in Rechnung zu stellen.
Licht, Heizung, Ventilatoren sowie elektronische Geräte (z. B. Fernseher) sind auszuschalten, wenn sie nicht benutzt werden.
Feuer ist nur im dafür vorgesehenen Kamin gestattet und darf niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Bitte entfernen Sie keine Asche aus dem Kamin. Lassen Sie diese einfach im Kamin zurück. Die Reinigung und Entsorgung erfolgt ausschließlich durch uns.
Rauch- und CO-Melder dürfen nicht manipuliert werden.
Wertgegenstände und Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Garderobe oder persönliche Gegenstände der Gäste.
Für Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichen Gegenständen der Gäste wird keine Haftung übernommen.
Beschädigungen
Schäden an der Unterkunft oder der Einrichtung sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden können zu einem Abzug von der Kaution oder zu einer nachträglichen Schadensersatzforderung führen.
Möbel dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht von einem Raum in einen anderen gebracht werden.
Es dürfen keine Gegenstände aus dem Chalet entwendet werden.
Schlüssel
Jeder Gast erhält einen Schlüssel zur Unterkunft.
Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Im Falle eines Schlüsselverlustes haftet der Gast für die Kosten eines notwendigen Austauschs der Schließanlage.
Terrasse und Balkon
Kinder müssen sich in Terrassen- und Balkonbereichen jederzeit unter Aufsicht ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten befinden.
Besondere Hinweise zur Nutzung von Terrasse und Balkon sind zu beachten.
Rauchen
In der Ferienwohnung sowie auf dem gesamten Grundstück gilt absolutes Rauchverbot.
Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstöße gegen das Rauchverbot oder daraus resultierende Verschmutzungen oder Schäden (z. B. Brandlöcher) können zu einer Abrechnung über die Kaution oder zu einer gesonderten Kostenforderung führen.
Haustiere
Haustiere sind in der Ferienwohnung nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Genehmigte Haustiere dürfen keine Schäden verursachen und sind so zu halten, dass andere Gäste und Anwohner nicht gestört werden.
An- und Abreise
Das Chalet kann am Tag der Anreise, sofern nicht anders vereinbart, ab 16:00 Uhr bezogen werden. Am Tag der Abreise ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
Bei nicht genehmigter Überschreitung dieser Zeiten behält sich der Vermieter vor, einen Aufpreis zu berechnen.
Beim Verlassen des Chalets sind folgende Punkte einzuhalten:
Reinigung
Wir bitten Sie, die Unterkunft während Ihres Aufenthaltes sauber zu halten und selbst verursachte Verschmutzungen umgehend zu beseitigen.
Die Unterkunft ist bei der Abreise besenrein und in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurde.
Notfall-Kontakt
Im Notfall erreichen Sie uns unter
Name: Fabian Eisenhut
Telefon: +43 670 6556858
E-Mail: [email protected]
Einverständnis und Rechtsgrundlage
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung stellt einen Verstoß gegen die Mietbedingungen dar. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste, die sich weigern, die Hausordnung einzuhalten, von der Unterkunft und dem Grundstück zu verweisen.
Andere gesetzliche Vorschriften bleiben von dieser Hausordnung unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.